Hallo liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
In der Anlage 1 (Zusammenfassung zum Thema Aufsichten.pdf) die Antwort des HSV zum Thema Standaufsicht.
Nach dieser Antwort, ist der Nachweis über die Sachkunde und eine Einweisung durch den Betreiber (bei der sich die Standaufsicht einen Überblick über den Stand und das Gebäude macht) vollkommend ausreichend, um eine rechtssichere Standaufsicht zu benennen.
Die Einweisung des Betreibers sollte bitte schriftlich festgehalten werden. So kann jederzeit ein Nachweis erbracht werden.
Die zu unterweisenden Themen sind in der Anlage 2 (6b_DSB_Richtlinien_Standaufsicht.pdf) aufgeführt.
Achtung:
Bei Schießen mit Kinder/Jugendlichen muss einen Jugendbasislizenz (JuBaLi), als Nachweis der Befähigung, vorliegen.
Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill
Anlagen:
Anlage 1 | Anlage 2 |