Liebe Sporttreibende,
die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert, zugleich an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst und damit einen Systemwechsel ggü. den Konzeptansätzen der bisherigen Schutzverordnungen vollzogen. Diese Verordnung ist am 16. September in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen in Stichworten:
- Die Infektionsinzidenz als bislang wichtigster Indikator wird durch einen neuen Fokus auf die Situation in den hessischen Krankenhäusern ersetzt.
- Die bisher bestehenden kommunalen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Eskalationskonzept des Landes Hessen werden nun nicht mehr angewandt. Vielmehr gibt es eine landesweite Beurteilung und hessenweit gültige Regelungen.
- Die Kontakterfassung entfällt weitgehend.
- Die Hessische Landesregierung wird bei einem steigenden Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung und Bewertung der landesweiten Hospitalisierungsrate landesweit umfassende zusätzliche Schutzmaßnahmen, die derzeit nicht definiert sind, ergreifen.
- Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich.
- In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt.
- Wichtig: In gedeckten Sportstätten (Innenbereiche von Sportanlagen bzw. Hallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 (3 G) anwesend sein, also Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Neben der verpflichtenden 3G-Regelung in vielen Innenbereichen wurde ein 2G-Optionsmodell eingeführt.
Die gesamte Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) ist hier zu finden: Verordnungen und Allgemeinverfügungen | Informationsportal Hessen
Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill