Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
sowohl unsere Bezirksligen als auch die Kreisklassen-RWK unterliegen dem HSV.
Bitte beachtet daher die Stellungnahme des Vizepräsidenten des HSV, Herrn Markus Weber, zum Thema 2 bzw. 3-G-Regel.
Der vollständige Text ist im Newsletter des HSV vom 4. November 2021 enthalten.
Für den Wettkampfbetrieb (in gedeckten Schiesssportanlagen) im offiziellen Liga- und Rundenkampfsystem, wie auch im Meisterschaftssystem, des Hessischen Schützenverbandes e.V. (Präsenzwettkämpfe) wurde aus dem oben genannten Grund zur Zeit beschlossen, diese im 3G-Betrieb durchzuführen. Sportler, Betreuer, Aufsichten und Kampfrichter müssen also einen Negativnachweis gem. §3 CoSchuV vorlegen können.
Sollte der wettkampfausrichtende Verein seine Schiesssportstätte in 2G betreiben, muss der Wettkampf auf eine Schiesssportstätte verlegt werden, auf der 3G möglich ist, wenn für diesen Wettkampf nicht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung getroffen werden kann. Sollten bei einem Liga-/Rundenkampf beide Mannschaften die 2G-Bedingungen einhalten können, spricht nichts gegen die Ausrichtung unter 2G-Bedingungen.
Zusätzlich möchte ich Euch darauf hinweisen, dass Laientests möglich sind.
Siehe Landessportbund: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/
Hier:
Wann sind sogenannte „Negativnachweise“ nötig und wie lange gelten schulische Tests?
Der gesetzliche geforderte Nachweis, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegen, kann dabei auf mehreren Wegen erfolgen: Gemäß § 3 der CoSchuV und den dazugehörigen Auslegungshinweisen genügt ein Laien-Selbsttest, sofern (wie in der Schule) vor Ort bei der Testung eine Aufsichtsperson dabei ist. Ein ohne Aufsicht durchgeführter Laien-Selbsttest zu Hause ist hingegen nicht ausreichend.
Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill