Hallo liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

die Geschäftsstelle des HSV wird ab dem 21.11., für diese Jahr, keinen WBK-Anträge und Ehrungen bearbeiten. Siehe unten. Daher bitte ich Euch Euer Anträge bis zum 15.11. bei mir abzugeben. Nur so erreichen sie noch bis zum 19.11. die Geschäftsstelle. Natürlich werde ich weiterhin am 15. und letzten eines Monats die Anträge an den Verband senden. Auch wenn sie vorerst nicht bearbeite werden sollten.

Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Schützenbezirk 21 Lahn-Dill

Sehr geehrte Schützenschwestern, sehr geehrte Schützenbrüder,

informativ teilen wir Ihnen mit, dass unsere Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle, Frau Monika Ferling, vom 21. November 2019 bis zum Jahresende 2019 krankheitsbedingt nicht zur Verfügung steht.

Während dieser Zeit können Bestätigungen über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§14 WaffG) und Ehrungsanträge nicht bearbeitet werden.

Anträge für Bestätigungen über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§14 WaffG), die bis zum 19. November 2019 in der Geschäftsstelle eingehen, werden noch bearbeitet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Hessischer Schützenverband e.V.
i.A. Hans Bröer
Geschäftsführer