Coronaregeln ab 25. NOVEMBER 2021

Liebe Sporttreibende und Hallennutzer im Lahn-Dill-Kreis,

in Hessen gelten ab 25. November 2021, neue Corona-Regeln mit weiteren Einschränkungen im Sportbereich. Hintergrund sind Änderungen im bundesweiten Infektionsschutzgesetz und die vom Land Hessen an die aktuelle Lage angepasste Corona-Virus-Schutzverordnung.

Der Zutritt zu den Innenräumen von Sport- und Freizeitstätten ist nur Geimpften und Genesenen gestattet (2G-Regel).

Kinder, die jünger sind als sechs Jahre oder noch nicht eingeschult, brauchen grundsätzlich keinen Negativnachweis. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig), können auch ohne Impfung an 2G-Angeboten und –Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. 

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt wie bisher, dass diese – auch wenn nicht geimpft/genesen – durch einen entsprechenden Testnachweis an 2G-Angeboten teilnehmen können. Ein entsprechender Testnachweis ist hier selbstverständlich weiterhin das sog. „Testheft-Schule“ mit den bekannten Vorgaben.

Des Weiteren zählt ein Testnachweis einer offiziellen Teststation. Ein PCR oder PoC-PCR Test wird nicht verlangt.

In wie weit die Anwendung eines sog. „Laien-Selbsttests“ zulässig ist, kann an dieser Stelle noch nicht beantwortet werden. Vermutlich wird hier eine Regelung analog der „3-G-Arbeitsplatz-Regelung“ erfolgen.

Somit könnte eine Testung mittels Antigen-Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (Verantwortlicher).

Der Testnachweis gilt dann nur für die jeweilige Schutzmaßnahme und dient nicht für den Einsatz zu einem anderen Anlass, der nach der CoSchuV einen Testnachweis erfordert.

Sobald uns hierzu Informationen vorliegen, stellen wir diese hier zur Verfügung.

Wir bitten dies bei der Durchführung von entsprechenden Veranstaltung und bei der Nutzung der kreiseigenen Sporthallen verbindlich zu berücksichtigen. Die Verantwortung für die Einhaltung der vorgenannten Regelungen liegt jeweils bei dem Verein/Nutzer.

Weiterführende Informationen werden durch den Landessportbund Hessen zeitnah zur Verfügung gestellt.

Freundliche Grüße
Tim Keßler
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Leiter der Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt

 

Aktuelle Corona-Regeln – 3G/2G

 

Liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

 

auch für den Sport verschärfen sich ab Donnertag, 11.11.2021, die Corona-Regeln und damit die Bedingungen für unsere Wettkämpfe.

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-11/corona-regeln_in_hessen0611_v2.pdf

….. Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Sport in Innenräumen dann einen aktuellen (teuren) PCR-Test vorlegen……….

Auch muss weiterhin, wenn Personen anwesend sind die nicht geimpft oder genesen sind, der Abstand von 1,50 m eingehalten oder Maske getragen werden.
-> Im 3G-Betrieb besteht Maskenpflicht. Im 2G-Betrieb entfällt die Maskenpflicht.

Ihr schützt damit nicht nur Euch und all eure Schützenkammeraden*innen, sondern auch unser Gesundheitssystem. Es zählt zwar zu einem der besten, doch durch die steigende Auslastung kann es wieder an seine Grenzen stoßen.

Hoffentlich wird es eine Erleichterung nach dem 28.11.2021, dem Ablaufdatum dieser Verordnung, geben.

 

Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

 

 

Corona Regel HSV

 

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

sowohl unsere Bezirksligen als auch die Kreisklassen-RWK unterliegen dem HSV.

Bitte beachtet daher die Stellungnahme des Vizepräsidenten des HSV, Herrn Markus Weber, zum Thema 2 bzw. 3-G-Regel.

Der vollständige Text ist im Newsletter des HSV vom 4. November 2021 enthalten.

 

Für den Wettkampfbetrieb (in gedeckten Schiesssportanlagen) im offiziellen Liga- und Rundenkampfsystem, wie auch im Meisterschaftssystem, des Hessischen Schützenverbandes e.V. (Präsenzwettkämpfe) wurde aus dem oben genannten Grund zur Zeit beschlossen, diese im 3G-Betrieb durchzuführen.  Sportler, Betreuer, Aufsichten und Kampfrichter müssen also einen Negativnachweis gem. §3 CoSchuV vorlegen können.
Sollte der wettkampfausrichtende Verein seine Schiesssportstätte in 2G betreiben, muss der Wettkampf auf eine Schiesssportstätte verlegt werden, auf der 3G möglich ist, wenn für diesen Wettkampf nicht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung getroffen werden kann. Sollten bei einem Liga-/Rundenkampf beide Mannschaften die 2G-Bedingungen einhalten können, spricht nichts gegen die Ausrichtung unter 2G-Bedingungen.

 

Zusätzlich möchte ich Euch darauf hinweisen, dass Laientests möglich sind.

Siehe Landessportbund:  https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Hier:

Wann sind sogenannte „Negativnachweise“ nötig und wie lange gelten schulische Tests?

Der gesetzliche geforderte Nachweis, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegen, kann dabei auf mehreren Wegen erfolgen: Gemäß § 3 der CoSchuV und den dazugehörigen Auslegungshinweisen genügt ein Laien-Selbsttest, sofern (wie in der Schule) vor Ort bei der Testung eine Aufsichtsperson dabei ist. Ein ohne Aufsicht durchgeführter Laien-Selbsttest zu Hause ist hingegen nicht ausreichend.

 

Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

 

 

Bezirksmeisterschaftsplanung 2022

Hallo liebe Schützinnen und Schützen,

in die Planung der Bezirksmeisterschaften 2022 sind nun alle Änderungen des HSV intergiert.


Hinweis:

LG und LG Liegend muss wegen Bundesligakämpfen vom 08./09.01.2022 auf den 15./16.01.2022 verlegt werden.

Anbei der neue Plan vom 03.11.2021 !

Mit sportlichen Grüßen
Christof Hofmann
Sportleiter SB21