You are currently viewing Coronaregeln ab 25. NOVEMBER 2021

Liebe Sporttreibende und Hallennutzer im Lahn-Dill-Kreis,

in Hessen gelten ab 25. November 2021, neue Corona-Regeln mit weiteren Einschränkungen im Sportbereich. Hintergrund sind Änderungen im bundesweiten Infektionsschutzgesetz und die vom Land Hessen an die aktuelle Lage angepasste Corona-Virus-Schutzverordnung.

Der Zutritt zu den Innenräumen von Sport- und Freizeitstätten ist nur Geimpften und Genesenen gestattet (2G-Regel).

Kinder, die jünger sind als sechs Jahre oder noch nicht eingeschult, brauchen grundsätzlich keinen Negativnachweis. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig), können auch ohne Impfung an 2G-Angeboten und –Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. 

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt wie bisher, dass diese – auch wenn nicht geimpft/genesen – durch einen entsprechenden Testnachweis an 2G-Angeboten teilnehmen können. Ein entsprechender Testnachweis ist hier selbstverständlich weiterhin das sog. „Testheft-Schule“ mit den bekannten Vorgaben.

Des Weiteren zählt ein Testnachweis einer offiziellen Teststation. Ein PCR oder PoC-PCR Test wird nicht verlangt.

In wie weit die Anwendung eines sog. „Laien-Selbsttests“ zulässig ist, kann an dieser Stelle noch nicht beantwortet werden. Vermutlich wird hier eine Regelung analog der „3-G-Arbeitsplatz-Regelung“ erfolgen.

Somit könnte eine Testung mittels Antigen-Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (Verantwortlicher).

Der Testnachweis gilt dann nur für die jeweilige Schutzmaßnahme und dient nicht für den Einsatz zu einem anderen Anlass, der nach der CoSchuV einen Testnachweis erfordert.

Sobald uns hierzu Informationen vorliegen, stellen wir diese hier zur Verfügung.

Wir bitten dies bei der Durchführung von entsprechenden Veranstaltung und bei der Nutzung der kreiseigenen Sporthallen verbindlich zu berücksichtigen. Die Verantwortung für die Einhaltung der vorgenannten Regelungen liegt jeweils bei dem Verein/Nutzer.

Weiterführende Informationen werden durch den Landessportbund Hessen zeitnah zur Verfügung gestellt.

Freundliche Grüße
Tim Keßler
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Leiter der Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt