Du betrachtest gerade Gebühr Bedürfnisantrag
Aus aktuellem Anlass!
 
 
Hallo liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
 
bitte erinnert Eure Schützenschwestern und Schützenbrüder daran, dass ab 1. Juli 2018 die Gebühr für einen Bedürfnisantrag bzw. für eine Waffe/Waffenbesitzkarte vom Hessischen Schützenverband auf 70,00 € erhöht wird.
 
Wer jetzt schon sicher ist, dass er einen Bedürfnisantrag benötigt, sollte Ihn daher bis zum 30. Juni bei unserer Bezirksschützenmeisterin, Dunja Boch, einreichen.
 
Am 15. und letzten eines jeden Monats versendet sie die eingegangenen Anträge.
 
Die Bearbeitungszeit des Verbandes beträgt momentan mehr als 6 Wochen.