Mitteilungen auf der Startseite

Meldeschluss Datenbank HSV, Link zum Stammtisch am 5.10.

Hallo liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

  Nächster Online Stammtisch, 5. Oktober 2021, 19.00 Uhr:

Wer Interesse an dem nächsten offenen online Stammtisch hat, bitte über den Link https://join.skype.com/D7cpZCUuNgde einwählen.
Wir freuen uns auf eine lockere Runde mit Gespräche rund um den Schießsport und das Vereinswesen.

Bitte nicht vergessen:

  • 01. Oktober 2021 – Meldeschluss für Um- und Abmeldungen eurer Schützen, Wechsel der Startberechtigung, Abmelden von Wettkampfpässen.

Alles über die Datenbank des HSV (https://www.hess-schuetzen-db.de/hsv/)

 

Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

Info zu den RWK

 

Hallo liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

die RWK stehen in Kürze an.

Nach Vorgabe des Hessischen Schützenverbandes MÜSSEN sie wieder nach der Rundenwettkampfordnung, d.h. ohne Fernwettkämpfe, ausgetragen werden.
Nur so werden sie anerkannt, aber auch Auf- und Abstiegskämpfe können ausgetragen werden.

In unserem Online-Melder (https://www.rwk-onlinemelder.de/online/listen/hsvsb21) sind daher von Armin und Sascha die Pläne, nach den bisherigen Mannschaftsmeldungen, veröffentlicht worden.

Bei den Wettkämpfen gelten u.a. folgende gesetzliche Reglungen:

3-G-Zugangsreglung. Kontaktnachverfolgung ist freiwillig. „Laien-Tests“ sind zulässig. Masken im Innenraum bis an den Platz, wenn der Abstand unter 1,5 m liegt. Veranstaltungen unter 25 Personen unterliegen kaum weiteren Auflagen -> Corona Schutz Verordnung Hessen https://www.hessen.de/sites/default/files/media/21-09-17_auslegungshinweise_coschuv.pdf

Weitere Infos beim lsbh unter https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/  oder beim DOSB https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/20210514_Leitplanken_2021.pdf

 Sollte eure Mannschaft*en doch noch nicht teilnehmen wollen/können, bitte unbedingt bis zum 3. Oktober 2021 abmelden. Für diese Abmeldung sowie das spätere Nichtantreteneinzelner Schützen wird keine Strafe erhoben.

 

Bitte beachten:

Auch bei der Bezirkstagung am 8.10.2021 gilt die 3-G-Reglung. Corona-Test sind noch bis 11. Oktober kostenfrei. Vor Ort werden von uns keine Tests angeboten.

 

Viel Erfolg bei den Rundenwettkämpfen.

Vielleicht ist dies auch eine Chance in ein bisschen Normalität zu erreichen.

 

Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

 

 

Corona Schutzmaßnahmen

Liebe Sporttreibende,

die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert, zugleich an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst und damit einen Systemwechsel ggü. den Konzeptansätzen der bisherigen Schutzverordnungen vollzogen. Diese Verordnung ist am 16. September in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen in Stichworten:

  • Die Infektionsinzidenz als bislang wichtigster Indikator wird durch einen neuen Fokus auf die Situation in den hessischen Krankenhäusern ersetzt.
  • Die bisher bestehenden kommunalen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Eskalationskonzept des Landes Hessen werden nun nicht mehr angewandt. Vielmehr gibt es eine landesweite Beurteilung und hessenweit gültige Regelungen.
  • Die Kontakterfassung entfällt weitgehend.
  • Die Hessische Landesregierung wird bei einem steigenden Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung und Bewertung der landesweiten Hospitalisierungsrate landesweit umfassende zusätzliche Schutzmaßnahmen, die derzeit nicht definiert sind, ergreifen.
  • Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich.
  • In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt.
  • Wichtig: In gedeckten Sportstätten (Innenbereiche von Sportanlagen bzw. Hallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 (3 G) anwesend sein, also Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Neben der verpflichtenden 3G-Regelung in vielen Innenbereichen wurde ein 2G-Optionsmodell eingeführt.

Die gesamte Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) ist hier zu finden: Verordnungen und Allgemeinverfügungen | Informationsportal Hessen

Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

 

 

Talenttag für junge Menschen mit Behinderung

 
Wir freuen uns zum ersten Mal eine Sportveranstaltung in Kooperation mit dem Hessischer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband (HBRS) und der Deutsche Behindertensportjugend – DBSJ in der Hui-Wäller Biathlon Arena in Mademühlen anbieten zu können.
 
Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung zwischen 6 und ca. 22 Jahren, die Interesse haben sich in den Sportarten Para Ski Nordisch und Para Ski Biathlon zum ersten Mal auszuprobieren und vertiefende Kenntnisse erlangen möchten.
 
Der TalentTag ist kostenfrei! Mittagessen und Getränke werden gestellt.
Erfahrene und speziell ausgebildete Trainer begleiten euch über den ganzen Tag.
 
Anmeldungen bitte an:
Hessischer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband (HBRS) Esperantostr. 3
36037 Fulda
Tel: 0661-869769-26
Fax: 0661-869769-29
Mobil: 0175-7839173
E-Mail: iprokein@hbrs.de
 
Weitere Auskünfte erteilt Axel Gonschorowski oder webmaster@sv-mademuehlen.net
Wir freuen uns auf eure Anmeldung!!
 
 

Tolles Abschneiden unserer Bezirkskönige

 

Ein Jahr mussten unsere Bezirksjugendkönigin Mia-Sophie Meister (SV Bonbaden) und unser Bezirksschützenkönig Bernd-Uwe Denz (SV Waldsolms) warten bis sie ihr Können beim Landeskönigsschießen unter Beweis stellen konnten. Am 15. August war es dann endlich soweit. Auf der Standanlage in Bad Homburg traten sie gegen 34 andere Bezirkskönige an und beendeten mit einem hervorragenden 3. Platz für Mia-Sophie (89 Teiler) und einem starken 9. Platz für Bernd-Uwe (172 Teiler) das Schießen.

Der Schützenbezirk Lahn-Dill gratuliert herzlichst zu diesem Erfolg.

Unser nächstes Bezirkskönigsschießen ist für Jan./Feb. 2022 geplant. Dort könnt Ihr alle wieder teilnehmen. Der Bezirkskönige*in bzw. Bezirksjugendkönig*in qualifiziert sich dann auch für den Endkampf, das Landeskönigsschießen.

 

Regelungen für den Freizeit- und Amateursport

 

Liebe Sporthallennutzer*innen,

durch den Anstieg der kreisweiten Inzidenz auf über 35 gilt nun auch für den Lahn-Dill-Kreis das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde gestern veröffentlicht und gilt ab heute (24.08.2021).

Doch was bedeuten diese Regelungen für den Sportbetrieb bzw. für die Sporthallennutzung?

Wir haben versucht die wesentlichen Punkte zusammenzufassen und möchten Ihnen diese gerne nachfolgend zur Verfügung stellen.

Die gesamte Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) ist hier zu finden: Verordnungen und Allgemeinverfügungen | Informationsportal Hessen

Welche Regelungen gelten für den Freizeit- und Amateursport in Hessen ab dem 19. August 2021 (im LDK ab dem 24.08.2021)?

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Personenzahl

(Paragraph 16, Absatz 1 der Coronavirus-Schutzverordnung findet für die reine Ausübung von Sport keine Anwendung).                

Allerdings sind die örtlich zuständigen Behörden befugt, unter Beachtung des Hessischen Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2 weitere Maßnahmen anzuordnen.

Dies gilt insbesondere ab einer regionalen 7-Tages-Inzidenz von über 35 (siehe nächste Frage).

 

Gibt es im Präventions- und Eskalationskonzeptes weitergehende Vorgaben für den Sport?

Für den Sport sind u. a. folgende Vorgaben im Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2 enthalten – ab einer Inzidenz von 35 gilt:

  • Der Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) ist nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV (gilt nicht für den Spitzen- und Profisport) gestattet.
  • Für Innenräume von Vereinsheimen und Clubhäusern trifft dasselbe zu. 

 

Welche Auswirkungen hat die 3G-Regel auf den Sportbetrieb?

In Hessen gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. (Diese Vorgaben gelten nicht für den Spitzen- und Profisport.)

Für den sonstigen Sportbetrieb ergeben sich damit unter anderem folgende Fragestellungen:

 

Gilt die 3G-Regel auch für die Benutzung von Umkleiden oder Duschen, auch wenn die eigentliche Sportausübung (bspw. Fußball) im Freien stattfindet?

Für die Nutzung von Innenräumen in Vereinsheimen, wie Umkleiden und Toiletten gilt ebenfalls die 3G Regel.

 

Gilt die 3G-Regel auch für Trainer/innen und Übungsleitende?

Die 3-G-Pflicht gilt ohne Ausnahme für alle Trainer/innen und Übungsleitenden.

 

Wann sind sogenannte „Negativnachweise“ nötig?

Ab einer 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Kreis von über 35 ist der Einlass in die Innenräume von Sportstätten nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV gestattet.

Dies gilt dies nicht für Kinder unter 6 Jahren.

Im Rahmen der aktuellen Anpassung der CoSchuV wurde auch die Nachweismöglichkeit mittels des sog. Testhefte für Schüler*innen aufgenommen.

 

Gemäß der aktuellen Auslegungshinweise zur CoSchuV vom 20.08.2021 können noch folgenden (erleichternde) Hinweise gegeben werden:

  • Die Testung mittels Antigen-Test kann vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist.

Der Testnachweis gilt dann nur für die jeweilige Schutzmaßnahme und dient nicht für den Einsatz zu einem anderen Anlass, der nach der CoSchuV einen Testnachweis erfordert.

  • Testheft für Schüler*innen: Eine festgelegte zeitliche Geltungsdauer des einzelnen (negativen) Tests gibt es nicht. Es genügt die regelmäßige Aktualisierung des Testheftes im

Rahmen der Teilnahme am verbindlichen schulischen Schutzkonzept. Einzelne Unterbrechungen sind unschädlich.

 

Wer kontrolliert den ab einer gewissen Inzidenz geforderten Negativnachweis, bevor ein Training oder ein Spiel stattfindet?

Der Sportstättenbetreiber ist für die Überwachung der Negativnachweise verantwortlich, dies gilt ebenfalls im Rahmen des Spiel- oder Wettkampfbetriebs hinsichtlich der

Kontrolle z.B. der Gastmannschaft. Der Sportstättenbetreiber ist in der Regel der Verein, der für das jeweilige Sportangebot verantwortlich ist.

 

Wir hoffen die Informationen helfen Ihnen weiter.
Bei Rückfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Tim Keßler

 
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt

 

1. Pistolenkarabiner-Turnier in Ehringshausen / Kölschhausen

 

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder!

hiermit laden wir ein zum 1. Pistolenkarabiner-Turnier für alle Freizeitschützen oder die es gerne werden möchten!

  • Sonntag den 05.09.21, Einschießen ab 10:00h, Turnierstart 12:00h.

auf der Field-Target-Anlage am Stippbachweg (Verlängerung vom Sinner Weg) in 35630 Ehringshausen/ Kölschhausen

Ausführliche Ausschreibung im Anhang!

Geschossen wird sitzend auf einem Holzstamm (25-30cm hoch), Ellenbogen auf den Knien aufgestützt.
Durch die entspannte Sitzposition auch für „steife Knochen“ bestens geeignet!
Sogar „Rollis“ können mitmachen!

Für Jugendliche und Anfänger haben wir Leihwaffen. Sie starten in einer extra Klasse mit leichteren Bedingungen (nur 30 Ziele auf max. 22m).

Es gibt hochwertige Sachpreise der Firmen Weihrauch, Schlottmann, Rink-Formgriffe und UTG zu gewinnen!

Das Startgeld beträgt 15,-€ und kann vor Ort in Bar bezahlt werden.
Jugendliche frei, zwischen 12 und 14 Jahren benötigen sie eine Einverständniserklärung der Eltern oder sie sind dabei!

Anmeldungen bitte an Thomas Rink, rink@formrgiffe.de oder 06449-7177570 (ich bin im Urlaub vom 29.07. bis 16.08.21)!

 

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rink

Rink-Formgriffe
Im Suixx-Gewerbepark
Katzenfurter Str. 2, 35630 Ehringshausen, Deutschland
Tel.: +49-(0)6449/ 717 757 0, Fax: +49-(0)6449/ 717 757 1
www.formgriffe.de
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Aktuelle Coronaverordnung

 

Hallo liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

für den 19. August bis zum 16.September hat das Corona-Kabinett des Landes Hessen die Regeln für den Sport angepasst. Info des lsbh, siehe weiterunten.
Sollten Abweichungen für den LDK bekannt gegeben werden, werden diese unter https://www.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Beim lsbh findet Ihr auch die Lesefassung:
https://www.landessportbund-hessen.de/fileadmin/media/Servicebereich/News/Corona/Wiedereinstieg_Juni_2021/lf_coschuv_stand_17.08.21_final.pdf

Mit den besten Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill


Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wie Sie wissen, hat die Hessische Landesregierung am 17. August die Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August angepasst. Die neue Verordnung ist am 19. August in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 16. September. Grundsätzlich bleibt Sport, auch Mannschaftssport, weiter möglich. Kern der aktuellen Anpassung ist die sogenannte 3-G-Regel, welche den Zutritt zu Innenräumen von Freizeiteinrichtungen und somit auch zu Sporthallen, Fitness-Studios und Schwimmbädern in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 35 nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen ermöglicht.

Neben der Coronavirus-Schutzverordnung ist das sogenannte Eskalationskonzept von Bedeutung, welches kreisgenaue Corona-Auflagen in Abhängigkeit der Inzidenzlage regelt, einschließlich weitergehender Maßnahmen ab einer Inzidenz von 50 bzw. 100 (z.B. zusätzliche Kontaktregeln). Insofern ist es für Sportvereine, -verbände und -veranstalter weiterhin wichtig, die jeweiligen kommunalen Regelungen im Blick zu behalten, die im Übrigen auch über die o.g. Bestimmungen verschärfend hinausgehen können. Zurzeit sind alle hessischen kreisfreien Städte über der 35- bzw. 50-Marke; von den Landkreisen sind aktuell nur sechs unter der 35er-Grenze.

Seit dem 18. August finden Sie in gewohnter Weise sportbezogene Informationen zur neuen Corona-Schutzverordnung, die wir mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport abstimmen, auf unserer Internetseite https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/. Sie finden hier Verlinkungen zu den og Grundlagendokumenten der Hessischen Landesregierung bzw. zur tagesaktuellen Übersicht der Inzidenzentwicklung in den Kommunen. Darüber hinaus enthält unsere „FAQ-Coronaseite“ sportspezifische Erläuterungen und ergänzende Regelungen, z.B. für Schwimmbäder, zur Zuschauerfrage, zur Umsetzung der „3-G-Negativnachweise“ einschl. Sonderregeln für Schüler*innen und Kinder unter 6 Jahren etc. Diese Internet-Informationen werden auch in den nächsten Tagen fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Bleiben Sie sportlich und gesund – #sportVEREINTuns
https://www.landessportbund-hessen.de/sportvereintuns/

Mit freundlichen Grüßen
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Hauptgeschäftsführer
Andreas Klages

Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main

www.landessportbund-hessen.de

 

 

Einladung zu ein Veranstaltung mit MdB Christoph Bernstiel

 

Sehr geehrte Schützen*innen des Schützenbezirks 21 Lahn – Dill,

als Anlage übermitteln wir Ihnen eine Einladung zu einer Veranstaltung am Donnerstag, 26.08., 19.00 Uhr in der „Blattform“, Christian-Kremp-Straße 10a, in Wetzlar mit MdB Christoph Bernstiel zum Thema „Für ein modernes und vernünftiges Waffenrecht“.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Weiterleitung an Interessierte.

Eine Voranmeldung ist zu dieser Veranstaltung notwendig!

Herzliche Grüße

Kerstin Hardt

CDU Kreisverband Lahn-Dill
Kreisgeschäftsführerin
Moritz-Hensoldt-Str. 24
35576 Wetzlar

Tel. 06441-4490330 
Fax 06441-4490331
www.cdu-lahn-dill.de