Mitteilungen auf der Startseite

Ehrungen und Vorstandswahlen standen im Mittelpunkt

von Dieter Pfeiffer

(pff) Ihre wegen Corona verschobene Bezirkstagung für 2020 hielten jetzt die heimischen Schützen von Lahn und Dill im Bürgerhaus in Wetzlar Steindorf ab. Wohl Corona bedingt waren nur 30 der 74 Schützenvereine des Bezirks 21 Lahn-Dill durch Delegierte vertreten. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Ehrungen und Vorstandswahlen.

Bezirksschützenmeisterin Dunja Boch freute sich in ihrer Begrüßung darüber, endlich wieder einmal direkt in vertraute Gesichter blicken zu können. „Alle Planungen im abgelaufenen Sportjahr wie Freizeiten für die Jugend und Infoveranstaltungen fielen Corona zum Opfer. Besonders schmerzhaft waren die Absagen der Bezirksmeisterschaften und Rundenwettkämpfe“, so Boch. Sie äußerte sich zuversichtlich, dass man bald wieder zur Normalität zurückkehren, vorhandene Hürden überwinden werde, damit der Schießsport eine Zukunft habe.

Danach ehrten die Delegierten ihre im letzten Jahr verstorbenen Schützenschwestern und Schützenbrüder. Anschließend fanden Ehrungen des Hessischen Schützenverbandes für langjährig verdiente Sportschützen statt. Das große Goldene Ehrenzeichen erhielten Erich Schnabel (SG Lahnau) und Wolfgang Gümbel (SV Dutenhofen). Mit dem Goldenen Ehrenzeichen wurde Helmut Bonke (SV Laufdorf) geehrt. Das Silberne Ehrenzeichen erhielten Andreas Sorg (SV Waldsolms), Christoph Faulhammer (SV Nauborn), Kai Röder (SG Braunfels), Ulrich Beyer (SSV Leun) und Michael Henn (SG Haiger).

Bezirkssportleiter Christof Hofmann, Pistolenreferent Sascha Losert und Hubert Rompf, Referent für Sommer-Biathlon hatten ihre Berichte schriftlich an die Delegierten verteilt. Darin waren nur einige wenige Schießsportveranstaltungen erwähnt, die noch vor dem zweiten Lockdown stattfanden. Gewehrreferent Armin Daub sagte, dass nur die Rundenwettkämpfe Ordonnanzgewehr noch durchgeführt werden konnten, danach war Schluss. Bezirksschatzmeister Michael Reeh erläuterte dann die Finanzen des Bezirks, die auch unter Corona gelitten haben.

Längere Zeit nahmen dann die Vorstandswahlen aufgrund des umständlichen Auszählungsverfahrens in Anspruch. Am Ende gab es keine Überraschungen. In ihren Ämtern bestätigt wurden Bezirksschützenmeisterin Dunja Boch sowie Nadine Mederer und Timo Keller, beide stellv. Bezirksschützenmeister/in, Bezirksschatzmeister Michael Reeh und Bezirkssportleiter Christof Hofmann. Zum dritten möglichen stellv. Bezirksschützenmeister wurde Armin Daub gewählt. Neue Bezirksschriftführerin wurde Jaqueline Rink. Die bisherige Bezirksjugendleiterin Jenny Keller-Reinhardt stellte sich aus privaten Gründen nicht mehr zur Wahl, das Amt blieb vorerst unbesetzt. Nadine Mederer wird es vorübergehend kommissarisch übernehmen. Wie Dunja Boch mitteilte, werden die bisherigen Referenten alle vom Vorstand wieder bestätigt.

Mit dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes beschloss Dunja Boch die Versammlung. Sie wies darauf hin, dass die jetzt begonnenen Rundenwettkämpfe als Präsenzveranstaltung nach den eingefrorenen Tabellen des Jahres 2019 ablaufen, das war die letzte reguläre Runde. Die Vereinsgespräche sollen wiederaufgenommen, der Online-Stammtisch fortgeführt werden.

 

Ehrungen für langjähriges vorbildliches Engagement für den Schießsport mit (v.l.): HSV Vizepräsident Thomas Scholz, Bezirksschützenmeister Dunja Boch, Andreas Sorg, Michael Henn, Ulrich Beyer, Christoph Faulhammer, Erwin Schnabel, Helmut Bonke und Wolfgang Gümbel.
Ehrungen für langjähriges vorbildliches Engagement
für den Schießsport mit (v.l.):
HSV Vizepräsident Thomas Scholz,
Bezirksschützenmeister Dunja Boch, Andreas Sorg,
Michael Henn, Ulrich Beyer, Christoph Faulhammer,
Erwin Schnabel, Helmut Bonke und Wolfgang Gümbel.
Der neue Bezirksvorstand: Christof Hofmann
(Bezirkssportleiter), Armin Daub und 
Nadine Mederer
(beide stlv. Bezirksschützenmeister*in),
Dunja Boch (Bezirksschützen
meisterin), Timo Keller (stlv.
Bezirksschützenmeister), Jaqueline Rink (Schriftführerin)
und Michael Reeh ( Bezirksschatzmeister)
Fotos: Dieter Pfeiffer 

 

Meldeschluss Datenbank HSV, Link zum Stammtisch am 5.10.

Hallo liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

  Nächster Online Stammtisch, 5. Oktober 2021, 19.00 Uhr:

Wer Interesse an dem nächsten offenen online Stammtisch hat, bitte über den Link https://join.skype.com/D7cpZCUuNgde einwählen.
Wir freuen uns auf eine lockere Runde mit Gespräche rund um den Schießsport und das Vereinswesen.

Bitte nicht vergessen:

  • 01. Oktober 2021 – Meldeschluss für Um- und Abmeldungen eurer Schützen, Wechsel der Startberechtigung, Abmelden von Wettkampfpässen.

Alles über die Datenbank des HSV (https://www.hess-schuetzen-db.de/hsv/)

 

Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

Info zu den RWK

 

Hallo liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

die RWK stehen in Kürze an.

Nach Vorgabe des Hessischen Schützenverbandes MÜSSEN sie wieder nach der Rundenwettkampfordnung, d.h. ohne Fernwettkämpfe, ausgetragen werden.
Nur so werden sie anerkannt, aber auch Auf- und Abstiegskämpfe können ausgetragen werden.

In unserem Online-Melder (https://www.rwk-onlinemelder.de/online/listen/hsvsb21) sind daher von Armin und Sascha die Pläne, nach den bisherigen Mannschaftsmeldungen, veröffentlicht worden.

Bei den Wettkämpfen gelten u.a. folgende gesetzliche Reglungen:

3-G-Zugangsreglung. Kontaktnachverfolgung ist freiwillig. „Laien-Tests“ sind zulässig. Masken im Innenraum bis an den Platz, wenn der Abstand unter 1,5 m liegt. Veranstaltungen unter 25 Personen unterliegen kaum weiteren Auflagen -> Corona Schutz Verordnung Hessen https://www.hessen.de/sites/default/files/media/21-09-17_auslegungshinweise_coschuv.pdf

Weitere Infos beim lsbh unter https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/  oder beim DOSB https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/20210514_Leitplanken_2021.pdf

 Sollte eure Mannschaft*en doch noch nicht teilnehmen wollen/können, bitte unbedingt bis zum 3. Oktober 2021 abmelden. Für diese Abmeldung sowie das spätere Nichtantreteneinzelner Schützen wird keine Strafe erhoben.

 

Bitte beachten:

Auch bei der Bezirkstagung am 8.10.2021 gilt die 3-G-Reglung. Corona-Test sind noch bis 11. Oktober kostenfrei. Vor Ort werden von uns keine Tests angeboten.

 

Viel Erfolg bei den Rundenwettkämpfen.

Vielleicht ist dies auch eine Chance in ein bisschen Normalität zu erreichen.

 

Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

 

 

Corona Schutzmaßnahmen

Liebe Sporttreibende,

die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert, zugleich an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst und damit einen Systemwechsel ggü. den Konzeptansätzen der bisherigen Schutzverordnungen vollzogen. Diese Verordnung ist am 16. September in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen in Stichworten:

  • Die Infektionsinzidenz als bislang wichtigster Indikator wird durch einen neuen Fokus auf die Situation in den hessischen Krankenhäusern ersetzt.
  • Die bisher bestehenden kommunalen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Eskalationskonzept des Landes Hessen werden nun nicht mehr angewandt. Vielmehr gibt es eine landesweite Beurteilung und hessenweit gültige Regelungen.
  • Die Kontakterfassung entfällt weitgehend.
  • Die Hessische Landesregierung wird bei einem steigenden Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung und Bewertung der landesweiten Hospitalisierungsrate landesweit umfassende zusätzliche Schutzmaßnahmen, die derzeit nicht definiert sind, ergreifen.
  • Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich.
  • In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt.
  • Wichtig: In gedeckten Sportstätten (Innenbereiche von Sportanlagen bzw. Hallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 (3 G) anwesend sein, also Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Neben der verpflichtenden 3G-Regelung in vielen Innenbereichen wurde ein 2G-Optionsmodell eingeführt.

Die gesamte Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) ist hier zu finden: Verordnungen und Allgemeinverfügungen | Informationsportal Hessen

Mit den besten sportlichen Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

 

 

Talenttag für junge Menschen mit Behinderung

 
Wir freuen uns zum ersten Mal eine Sportveranstaltung in Kooperation mit dem Hessischer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband (HBRS) und der Deutsche Behindertensportjugend – DBSJ in der Hui-Wäller Biathlon Arena in Mademühlen anbieten zu können.
 
Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung zwischen 6 und ca. 22 Jahren, die Interesse haben sich in den Sportarten Para Ski Nordisch und Para Ski Biathlon zum ersten Mal auszuprobieren und vertiefende Kenntnisse erlangen möchten.
 
Der TalentTag ist kostenfrei! Mittagessen und Getränke werden gestellt.
Erfahrene und speziell ausgebildete Trainer begleiten euch über den ganzen Tag.
 
Anmeldungen bitte an:
Hessischer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband (HBRS) Esperantostr. 3
36037 Fulda
Tel: 0661-869769-26
Fax: 0661-869769-29
Mobil: 0175-7839173
E-Mail: iprokein@hbrs.de
 
Weitere Auskünfte erteilt Axel Gonschorowski oder webmaster@sv-mademuehlen.net
Wir freuen uns auf eure Anmeldung!!
 
 

Tolles Abschneiden unserer Bezirkskönige

 

Ein Jahr mussten unsere Bezirksjugendkönigin Mia-Sophie Meister (SV Bonbaden) und unser Bezirksschützenkönig Bernd-Uwe Denz (SV Waldsolms) warten bis sie ihr Können beim Landeskönigsschießen unter Beweis stellen konnten. Am 15. August war es dann endlich soweit. Auf der Standanlage in Bad Homburg traten sie gegen 34 andere Bezirkskönige an und beendeten mit einem hervorragenden 3. Platz für Mia-Sophie (89 Teiler) und einem starken 9. Platz für Bernd-Uwe (172 Teiler) das Schießen.

Der Schützenbezirk Lahn-Dill gratuliert herzlichst zu diesem Erfolg.

Unser nächstes Bezirkskönigsschießen ist für Jan./Feb. 2022 geplant. Dort könnt Ihr alle wieder teilnehmen. Der Bezirkskönige*in bzw. Bezirksjugendkönig*in qualifiziert sich dann auch für den Endkampf, das Landeskönigsschießen.

 

Regelungen für den Freizeit- und Amateursport

 

Liebe Sporthallennutzer*innen,

durch den Anstieg der kreisweiten Inzidenz auf über 35 gilt nun auch für den Lahn-Dill-Kreis das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde gestern veröffentlicht und gilt ab heute (24.08.2021).

Doch was bedeuten diese Regelungen für den Sportbetrieb bzw. für die Sporthallennutzung?

Wir haben versucht die wesentlichen Punkte zusammenzufassen und möchten Ihnen diese gerne nachfolgend zur Verfügung stellen.

Die gesamte Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) ist hier zu finden: Verordnungen und Allgemeinverfügungen | Informationsportal Hessen

Welche Regelungen gelten für den Freizeit- und Amateursport in Hessen ab dem 19. August 2021 (im LDK ab dem 24.08.2021)?

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Personenzahl

(Paragraph 16, Absatz 1 der Coronavirus-Schutzverordnung findet für die reine Ausübung von Sport keine Anwendung).                

Allerdings sind die örtlich zuständigen Behörden befugt, unter Beachtung des Hessischen Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2 weitere Maßnahmen anzuordnen.

Dies gilt insbesondere ab einer regionalen 7-Tages-Inzidenz von über 35 (siehe nächste Frage).

 

Gibt es im Präventions- und Eskalationskonzeptes weitergehende Vorgaben für den Sport?

Für den Sport sind u. a. folgende Vorgaben im Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2 enthalten – ab einer Inzidenz von 35 gilt:

  • Der Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) ist nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV (gilt nicht für den Spitzen- und Profisport) gestattet.
  • Für Innenräume von Vereinsheimen und Clubhäusern trifft dasselbe zu. 

 

Welche Auswirkungen hat die 3G-Regel auf den Sportbetrieb?

In Hessen gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. (Diese Vorgaben gelten nicht für den Spitzen- und Profisport.)

Für den sonstigen Sportbetrieb ergeben sich damit unter anderem folgende Fragestellungen:

 

Gilt die 3G-Regel auch für die Benutzung von Umkleiden oder Duschen, auch wenn die eigentliche Sportausübung (bspw. Fußball) im Freien stattfindet?

Für die Nutzung von Innenräumen in Vereinsheimen, wie Umkleiden und Toiletten gilt ebenfalls die 3G Regel.

 

Gilt die 3G-Regel auch für Trainer/innen und Übungsleitende?

Die 3-G-Pflicht gilt ohne Ausnahme für alle Trainer/innen und Übungsleitenden.

 

Wann sind sogenannte „Negativnachweise“ nötig?

Ab einer 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Kreis von über 35 ist der Einlass in die Innenräume von Sportstätten nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV gestattet.

Dies gilt dies nicht für Kinder unter 6 Jahren.

Im Rahmen der aktuellen Anpassung der CoSchuV wurde auch die Nachweismöglichkeit mittels des sog. Testhefte für Schüler*innen aufgenommen.

 

Gemäß der aktuellen Auslegungshinweise zur CoSchuV vom 20.08.2021 können noch folgenden (erleichternde) Hinweise gegeben werden:

  • Die Testung mittels Antigen-Test kann vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist.

Der Testnachweis gilt dann nur für die jeweilige Schutzmaßnahme und dient nicht für den Einsatz zu einem anderen Anlass, der nach der CoSchuV einen Testnachweis erfordert.

  • Testheft für Schüler*innen: Eine festgelegte zeitliche Geltungsdauer des einzelnen (negativen) Tests gibt es nicht. Es genügt die regelmäßige Aktualisierung des Testheftes im

Rahmen der Teilnahme am verbindlichen schulischen Schutzkonzept. Einzelne Unterbrechungen sind unschädlich.

 

Wer kontrolliert den ab einer gewissen Inzidenz geforderten Negativnachweis, bevor ein Training oder ein Spiel stattfindet?

Der Sportstättenbetreiber ist für die Überwachung der Negativnachweise verantwortlich, dies gilt ebenfalls im Rahmen des Spiel- oder Wettkampfbetriebs hinsichtlich der

Kontrolle z.B. der Gastmannschaft. Der Sportstättenbetreiber ist in der Regel der Verein, der für das jeweilige Sportangebot verantwortlich ist.

 

Wir hoffen die Informationen helfen Ihnen weiter.
Bei Rückfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Tim Keßler

 
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt