Hallo liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

 

untenstehende die Info des HSV zur positiven Entwicklung der Corona-Zahlen.

Es darf daher wieder losgehen!

Auch unsere Gaststätten dürfen ab dem 15. Mai geöffnet werden.

Wichtig: Abstand halten und die bekannten Hygieneregeln einhalten.
Ich bin mir sicher, dass wir Schützen dies auf jeden Fall hinbekommen.

Wenn sich die Bedingungen nicht wieder verschärfen sollten, werden wir im SB 21 selbstverständlich versuchen die ein oder andere Meisterschaft austragen zu lassen.

 

Mit den besten sportlichen Grüßen und eine Gesunde Zeit
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

 

Liebe Sportfreunde,

 

es tut sich etwas. Nachdem gestern der Bund Lockerungen für Sport im Freien kund getan hat, (der DSB hat ja schon berichtet,
https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/corona-krise-erstes-aufatmen-bei-bogensportlern-und-sportschuetzen-8161)

hat das das Land Hessen heute noch etwas erweitert.

Es wurden Lockerungen für ALLE Breiten- und Freizeitsportler mitgeteilt, nicht nur für die Sportarten im Freien.

Wichtig dabei ist, dass die angeordneten Hygiene- und Abstandsregelung eingehalten werden.

Hessen hat auf seiner Internetseite „Unser Plan für Hessen“

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/unser-plan-fuer-hessen

unter Punkt 7 die Lockerungen für den Sport benannt:

7. Sport und Freizeit

Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird,  Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden.
Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt.

Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden.
Fitnessstudios können ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen.

Für den Sport und die weiteren Freizeitangebote müssen selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den spezifischen Anforderungen gerecht werden.

 

Das heißt für unsere Vereine, dass der Sportbetrieb unter Beachtung der Hygiene- und Abstandregelungen wieder aufgenommen werden darf!

 

Umfangreiche Informationen stellt hier auch der Landessportbund im Bereich Corona zur Verfügung:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

 

Wir werden die nächsten Tage besprechen, ab wann und wie wir unter Einhaltung der Vorgaben unseren
Lehrgangsbetrieb und die Kadermaßnahmen wieder aufnehmen können.

Dies schon mal vorab zu eurer Information. Gebt diese bitte auch an eure Vereine weiter.

 

In diesem Sinne, bleibt gesund

Mit besten Grüßen

Otmar Martin

Landessportleiter

HESSISCHER SCHÜTZENVERBAND e.V.

Tel.: 06631 9118844

Mail: sportleiter@hess-schuetzen.de