Hinweise zur Aufnahme des Gaststättenbetriebs

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  • Beitrag zuletzt geändert am:12. Januar 2023
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Hallo liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

 

ab dem 15. Mai können wir wieder unsere Vereinsgaststätten öffnen.

Dazu hier die ersten allgemeinen Infos:

In der Anlage die Auslegungshinweise des Landes Hessen zur Verordnung zur Beschränkung auf Grund der Corona-Pandemie. Gelb markiert die wichtigsten Hinweise für den offiziellen Gaststättenbetrieb. Bei weiteren Fragen bitte direkt ans Gesundheitsamt (gesundheitsamt@lahn-dill-kreis.de) wenden.

Weitere Erklärungen findet Ihr unter https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html

Auf Nachfrage haben sich folgende Ergänzungen zu den allgemeingültigen, bekannten Hygieneregeln (wie z.B. 1,50 m Abstand, Anwesenheitsliste mit Name, Anschrift und Telefonnr., Mundschutz kann als Gast am Tisch entfallen, 1 Person pro 5 qm) ergeben:

Ausschank in Gläser erlaubt, jedoch sollte die Bedienung neben der Mund-/Nasenbedeckung auch Handschuhe tragen und die Gläser nach jeder Benutzung mit >60 Grad gespült werden, Desinfektionsmittel/Seife (>20 sec. waschen) für alle bereitstellen.

 

Mit den besten sportlichen Grüßen und bleibt gesund
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

 

Auslegungshinweise zu (Corona) Verordnungen