Du betrachtest gerade Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§14 WaffG)

 

Sehr geehrte Schützenschwestern, sehr geehrte Schützenbrüder,

aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung hat der Hessische Schützenverband das Formular „Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§14 WaffG) angepasst (siehe Anhang).

Auf unserer Homepage unter
https://hessischer-schuetzenverband.de/Verband/Waffenrecht/WaffenerwerbfürSportschützen.aspx
finden Sie das neue Formular zum downloaden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hans Bröer
Geschäftsführer

Hessischer Schützenverband e.V.
Schwanheimer Bahnstraße 115,
60529 Frankfurt am Main

Telefon: 069 935222 0
Telefax: 069 935222 23
E-Mail: hess.schuetzen@t-online.de
Homepage: www.hessischer-schuetzenverband.de

 


***NEU*** ab 23. September 2020 Bitte auf weissem Papier ausdrucken