Hallo liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

für den 19. August bis zum 16.September hat das Corona-Kabinett des Landes Hessen die Regeln für den Sport angepasst. Info des lsbh, siehe weiterunten.
Sollten Abweichungen für den LDK bekannt gegeben werden, werden diese unter https://www.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Beim lsbh findet Ihr auch die Lesefassung:
https://www.landessportbund-hessen.de/fileadmin/media/Servicebereich/News/Corona/Wiedereinstieg_Juni_2021/lf_coschuv_stand_17.08.21_final.pdf

Mit den besten Grüßen
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill


Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wie Sie wissen, hat die Hessische Landesregierung am 17. August die Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August angepasst. Die neue Verordnung ist am 19. August in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 16. September. Grundsätzlich bleibt Sport, auch Mannschaftssport, weiter möglich. Kern der aktuellen Anpassung ist die sogenannte 3-G-Regel, welche den Zutritt zu Innenräumen von Freizeiteinrichtungen und somit auch zu Sporthallen, Fitness-Studios und Schwimmbädern in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 35 nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen ermöglicht.

Neben der Coronavirus-Schutzverordnung ist das sogenannte Eskalationskonzept von Bedeutung, welches kreisgenaue Corona-Auflagen in Abhängigkeit der Inzidenzlage regelt, einschließlich weitergehender Maßnahmen ab einer Inzidenz von 50 bzw. 100 (z.B. zusätzliche Kontaktregeln). Insofern ist es für Sportvereine, -verbände und -veranstalter weiterhin wichtig, die jeweiligen kommunalen Regelungen im Blick zu behalten, die im Übrigen auch über die o.g. Bestimmungen verschärfend hinausgehen können. Zurzeit sind alle hessischen kreisfreien Städte über der 35- bzw. 50-Marke; von den Landkreisen sind aktuell nur sechs unter der 35er-Grenze.

Seit dem 18. August finden Sie in gewohnter Weise sportbezogene Informationen zur neuen Corona-Schutzverordnung, die wir mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport abstimmen, auf unserer Internetseite https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/. Sie finden hier Verlinkungen zu den og Grundlagendokumenten der Hessischen Landesregierung bzw. zur tagesaktuellen Übersicht der Inzidenzentwicklung in den Kommunen. Darüber hinaus enthält unsere „FAQ-Coronaseite“ sportspezifische Erläuterungen und ergänzende Regelungen, z.B. für Schwimmbäder, zur Zuschauerfrage, zur Umsetzung der „3-G-Negativnachweise“ einschl. Sonderregeln für Schüler*innen und Kinder unter 6 Jahren etc. Diese Internet-Informationen werden auch in den nächsten Tagen fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Bleiben Sie sportlich und gesund – #sportVEREINTuns
https://www.landessportbund-hessen.de/sportvereintuns/

Mit freundlichen Grüßen
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Hauptgeschäftsführer
Andreas Klages

Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main

www.landessportbund-hessen.de