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Hallo liebe Vereinsvertreterinnen, liebe Vereinsvertreter,

 

Bitte unbedingt berücksichtigen:

Nur Vereinsgaststätten die nach dem Gaststättengesetzt angemeldet sind dürfen wie unten genannt betrieben werden. Alle anderen Räume sind Gemeinschaftsräume und müssen geschlossen bleiben.

Ratsam ist es auch, die Öffnungszeiten der Schießanlagen von den Öffnungszeiten der Gaststätte zu trennen. Dies kann einen „Begegnungsverkehr“ zusätzlich verhindern.

Für den Schießbetrieb gilt weiterhin:

  • Abstandhalten (einen Stand frei lassen) auch zu den Betreuern/Trainer,
  • Körperkontakt unterlassen,
  • häufiges Händewaschen/Desinfektion,
  • Risikogruppen schützen,
  • Information über Hygieneregeln und Anwesenheitsliste.

 

In der Anlage der Hygieneplan für die kreiseigenen Turn- und Sporthallen.

Vielleicht hilft sie Euch bei der Erstellung Eurer eigenen Pläne etwas weiter.

Bei der DEHOGA (Deutscher Hotel und Gaststättenverband) findet Ihr auch einige Vorlagen für den Aushang beim Gaststättenbetrieb.

https://www.dehoga-corona.de/wiedereroeffnung/dehoga-vorlagen/

 

Mit den besten sportlichen Grüßen und bleibt gesund
Dunja Boch
Bezirksschützenmeisterin SB21 Lahn-Dill

 



Vorlage Hygieneplan