Liebe Sportfreunde,

aus gegebenem Anlass ein paar Informationen der Sportleitung:

  • Es erreichen uns wieder Anfragen bei denen die Schützen aus den unterschiedlichsten Gründen um einen Termin zum Vorschießen bitten, weil sie am Tage des Wettkampfes verhindert sind. Demnach ist in Außnahmefällen, mit entsprechender Begründung, ein Qualifikationsschießen bei vergleichbaren Veranstaltungen möglich. Einen gemeinsamen Vorschießtermin für alle gibt es nicht mehr. Auch die Mitnahme des Ergebnisses der Vorgängermeisterschaft ist nicht mehr möglich.
    Die Möglichkeit des Qualifikationsschießens ist in Regel 0.9.4.1 der Sportordnung neu geregelt.
    Wie bitten um Verständnis, wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt auf Anfragen, die mit dem Regelwerk nicht vereinbar sind und noch vor dem Meldeschluss gestellt werden, nicht reagieren werden.
  • Es gibt Fälle, bei denen Schützen durch private Absprachen und Recherchen Startzeiten tauschen wollen und bei der Anmeldung darauf hinweisen, sie hätten alles geregelt. 
    Der Eingeladene hat nur ein Anrecht auf die auf der Startkarte/Einladung ausgewiesenen Startzeit.
    Private Absprachen sind unzulässig. Die Schießleitung muss schriftlich informiert sein.
     
  • Zu den angegebenen Startzeiten können nur die Wettbewerbe geschossen werden, die auch auf der Starteinteilung ausgewiesen sind.
    Ein Qualifikationsschießen während dieser Zeit für einen anderen Wettbewerb ist nicht möglich.
  • Es erreichen uns Anrufe und Mails, mit denen sich Sportler von der Bezirksmeisterschaft abmelden. Das ist eine schöne Geste, für die wir uns bedanken. Aber diese „Abmeldung“ befreit nicht, wie oft irrig angenommen wird, von der Zahlung des Startgeldes.
    Das Startgeld wird mit der Einladung (veröffentlichung der Startkarte) fällig und ist auch dann zu zahlen, wenn ein Eingeladener nicht an der Meisterschaft teilnimmt.

Die Sportleitung